Am Sonntagabend schaute ich mir das auf DVD an, von dem ich annahm, dass es die letzte Folge „Skins“ sein würde: Die zehnte Folge der sechsten Staffel, die dritte Generation der Hauptcharaktere ist durch. Es war, nach einer schwer enttäuschenden fünften, eine erstaunlich gute Staffel, die Zeitanzeige näherte sich der 45-Minuten-Marke und dann lief zur großen Abschlussmontage ein Lied, das ich auf Anhieb liebte.
Ich habe noch nicht viele Serien komplett durchgeguckt, aber ich erinnere mich noch gut an das Finale von „Scrubs„1 und wie ich danach tagelang nur „The Book Of Love“ von Peter Gabriel hören konnte.
Wie auch bei „Scrubs“ wird es bei „Skins“ noch weitergehen: Eine finale Staffel, in der die Charaktere aus allen drei Generationen auftauchen werden, wird im kommenden Jahr laufen, was ich aber erst hinterher gelesen habe. Und wie auch bei „Scrubs“ hatte ich anschließend das Problem, dass ich diesen großen, bedeutenden, magischen Song nicht kaufen konnte.
„Don’t Go“ der erst 19-jährigen Singer/Songwriterin Rae Morris ist bei Warner Music UK erschienen und bisher nur im britischen iTunes-Store und bei amazon.co.uk zu kaufen – das macht es mir als deutschem Hörer quasi unmöglich,2 diesen Song legal zu erwerben.
Dabei wäre ich durchaus bereit, mehr als die 99 bzw. 89 Pence dafür zu bezahlen, ich würde glatt zehn Pfund dafür hinblättern, dieses Lied endlich auf meiner Festplatte zu haben. Aber es geht nicht. Und so bekommt die junge Frau, die dieses für mich so bedeutende Lied geschrieben hat, jetzt eben kein Geld von mir – oder nur die paar Centbruchstücke, die es abwirft, dass ich den Song seit zwei Tagen gefühlte hundert Male auf ihrer Soundcloud-Seite gehört habe.
Dieser Eintrag ist womöglich ein Beitrag zur Urheberrechtsdebatte.
Also das eigentliche Finale von „Scrubs“, nicht die Unzumutbarkeiten der neuen Folgen. [↩]
Ja, ich weiß: Es gibt Tricks und natürlich hätte ich mir bei meinem letzten Besuch im Vereinigten Königreich einfach mal einen britischen iTunes-Gutschein kaufen können … [↩]
Ich muss zugeben, nie der große Blumfeld-Fan gewesen zu sein. Deswegen war es mir auch einigermaßen egal, dass deren früherer Frontmann Jochen Distelmeyer vor kurzem bei einigen Konzerten neue Songs vorstellte, die auf seinem Solo-Debüt „Heavy“ (VÖ: 25. September) enthalten sein werden.
Einige dieser Songs wurden – wie heutzutage allgemein üblich – mit Handy- oder Digitalkameras aufgenommen und kurz danach bei YouTube hochgeladen. Dort blieben sie nicht allzu lange stehen: Sie wurden mit Hinweis auf Urheberrechtsverletzungen gelöscht, wie der Popkulturjunkie gestern in einem Eintrag dokumentierte.
Seine Überschrift ließ keinen Zweifel daran, wer hier der Schuldige sein müsste:
Sony hat das Internet immer noch nicht begriffen
In den Kommentaren ergoss sich schnell der übliche „Wir hier unten, die da oben“-Sermon von
ich finde das äußerst begrüßenswert wenn sich sony selbst ins bein schießt, je früher medienkonzerne aller art krepieren desto besser.
bis hin zu
Memo an mich selbst: Kauf von Sony Produkten meiden!
Als Christian Ihle höflich anfragte, ob es nicht viel einfacher sein könnte und weder Distelmeyer noch die Plattenfirma das Risiko eingehen wollten, dass die Leute die neuen Songs in schlechter Qualität hörten (weil das „den Buzz zerstören würde“), wurde diese Möglichkeit mit dem Hinweis abgebügelt, so schlecht sei die Qualität nun auch wieder nicht gewesen.
Ich hab heute einfach mal Jochen Distelmeyers Manager Oliver Frank nachgefragt, wie es denn zu der Löschung gekommen sei. Der sagte mir, er habe während der Tour beobachtet, dass immer mehr Mitschnitte aus den Konzerten hochgeladen wurden, und – „weil wir nicht so früh in den Wettbewerb ‚Wer stellt das wackeligste Video ins Netz?‘ einsteigen wollten“ – Distelmeyers Plattenfirma Sony Music gebeten, etwas dagegen zu unternehmen.
Oliver Frank meinte weiter, dass es nicht nur immer die „bösen Konzerne“ seien, die Trends wie das Hochladen ganzer Konzerte skeptisch sehen, sondern häufig auch die Künstler selbst. Man käme sich vor den hochgereckten Kameras im Publikum ja manchmal vor wie vor einer Busladung Touristen.
Ich weiß, dass es vielen Künstlern gerade bei neuem Material ähnlich geht, und ich kann das verstehen: Man verbringt doch nicht Monate im Studio, damit die Hörer dann eine übersteuerte, verquatschte und womöglich noch nicht mal fehlerfreie Liveversion als ersten Eindruck bekommen.
[Zwischenruf: „Dann braucht man doch gar nicht mehr live zu spielen!“]
Äh, doch. Es ist ja was anderes, ob dreihundert Menschen so eine Version einmal hören, oder sich ein paar Tausend diese Version immer und immer wieder anschauen können.
Man kann das als Musiker natürlich auch anders sehen und wie Thees Uhlmann sagen: „Film das und stell das online!“, aber das ist ja dann eine bewusste Entscheidung des Künstlers:
(Ben Folds nutzt die YouTube-Mitschnitte seiner Konzerte ja bekanntlich, um aus wüsten Improvisationen Albumtracks zu zaubern.)
Ich finde es legitim, wenn ein Musiker wenigstens im Vorfeld einer Albumveröffentlichung versucht, die Kontrolle über seine Songs zu behalten. (Und Jochen Distelmeyer hat ja durchaus schon einen Song, der nicht die Single wird, zum Durchhören auf seine Website gestellt.) Nach der Veröffentlichung gehören die Songs ja sowieso den Menschen, wie Fran Healy so schön sagt – auch wenn manche das mit dem „gehören“ vielleicht ein bisschen zu wörtlich nehmen.
Das Management von Jochen Distelmeyer hat übrigens angedeutet, dass die Löschung die letzte gewesen sein wird.
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