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Sturm’n’Drang High School

Eigent­lich sit­ze ich gera­de an einem Text, in dem ich mal beson­ders gelun­ge­nen Jour­na­lis­mus vor­stel­len möch­te. Dann aller­dings bekam ich den Link zu einem You­Tube-Video geschickt, das eine solch erschüt­tern­de Jour­na­lis­mus­at­trap­pe zeigt, dass ich (nach­dem ich eine Vier­tel­stun­de zu den Klän­gen von Thurs­day mit dem Kopf gegen die Wand geschla­gen habe) mich erst ein­mal dar­über aus­kot­zen muss.

Das Video zeigt einen Bei­trag aus der gest­ri­gen Aus­ga­be von „Explo­siv – Das Maga­zin“ auf RTL, hat also genau genom­men gar nichts mit Jour­na­lis­mus am Hut. Aller­dings haben 1,79 Mil­lio­nen Men­schen die­se Sen­dung gese­hen und die Vor­stel­lung, dass auch nur einer die­se Info­tain­ment-Par­odie ernst genom­men haben könn­te, macht mir Angst.

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Es ging um Emos und weil vie­le Zuschau­er viel­leicht nicht wis­sen was das ist (Chan­ce zum schlech­ten Witz mit aus­tra­li­schen Lauf­vö­geln ver­passt), erklärt die Mode­ra­to­rin­nen­dar­stel­le­rin das Gan­ze noch mal kurz:

„Emo“ kommt von „emo­tio­nal“ und Teen­ager, die die­ser Bewe­gung anhän­gen, klei­den sich merk­wür­dig.

Außer­dem neig­ten die Jugend­li­chen zu Depres­sio­nen, ritz­ten sich teil­wei­se die Haut auf und über­haupt habe der Repor­ter einen Fall gefun­den, „wo ein jun­ger Mann sich umge­bracht haben soll“.

Dann geht’s los mit blu­ti­gen Bil­dern, ent­setz­ten Eltern und jovia­len depres­si­ven Jugend­li­chen.

Von dem jun­gen Mann, der „sich umge­bracht haben soll“ (also er ist tot, nur ob das mit Emo zusam­men­hängt, ist nicht klar: er „war wahr­schein­lich ein Emo“), wird ein (natür­lich unver­pi­xel­tes) Bild gezeigt, das er vor sei­nem Tod „in ein Emo-Forum ins Inter­net gestellt“ hat. Wir müs­sen also ganz am Ran­de auch noch anneh­men, dass RTL mal wie­der Wit­wen­schüt­teln 2.0 betrie­ben hat.

Das Bild zeigt – und jetzt kommt’s – einen grim­mig drein­schau­en­den jun­gen Mann mit Paläs­ti­nen­ser­tuch vor einem Pos­ter, das wenn ich mich nicht sehr irre, die Metal­band Metal­li­ca zeigt. D’oh! Weni­ger Emo geht nun wirk­lich kaum.

Er trägt das typi­sche Emo-Tuch, ‚Pali‘ genannt.

Emo (Symbolbild)

Jour­na­lis­ten hät­ten sich viel­leicht die Mühe gemacht, den Ursprung der Emo-Bewe­gung zu erklä­ren. Man hät­te sehr weit aus­ho­len und bis zu Embrace (US), Rites Of Spring, Fuga­zi und The Pro­mi­se Ring gehen kön­nen, wenn man sich mit der ursprüng­li­chen Emo-Sze­ne unter musi­ka­li­schen Aspek­ten hät­te beschäf­ti­gen wol­len, man hät­te aber wenigs­tens über Unsi­cher­heit, Ein­füh­lungs­ver­mö­gen und Hoff­nungs­lo­sig­keit spre­chen kön­nen. Im Feuil­le­ton hät­te man Par­al­le­len zum Sturm und Drang, der Jugend­be­we­gung der 1770er Jah­re, geschla­gen, in jedem Fall hät­te man aber sagen müs­sen, dass der Begriff „Emo“ in etwa so schwam­mig sei wie der des „Jugend­li­chen“ und dass man sich im fol­gen­den auf einen klei­nen Kreis beschrän­ken und holz­schnitt­ar­ti­ge Ver­all­ge­mei­ne­run­gen auf­fah­ren müs­se. Dafür aber war in einem Sechs­mi­nü­ter kein Platz.

Das Wort „Emo“ war also im fol­gen­den ein Platz­hal­ter für „merk­wür­dig geklei­de­te Jugend­li­che, die sich alle immer die Arme auf­schnei­den, was wir aus dem Inter­net wis­sen, die das aber vor unse­rer Kame­ra nicht zuge­ben wol­len“.

RTL mach­te aber nicht nur so gro­be inhalt­li­che Feh­ler, der Bei­trag war bis ins kleins­te hand­werk­li­che Detail schlecht. Immer wie­der wur­den in Groß­auf­nah­me die glei­chen sen­sa­ti­ons­lüs­ter­nen Bil­der von auf­ge­schnit­te­nen Glied­ma­ßen gezeigt, die wer-weiß-woher stamm­ten. Ja, sie haben es noch nicht ein­mal geschafft, Text­ein­blen­dun­gen und Off-Spre­cher auf eine Linie zu krie­gen: zu den aus dem Kon­text irgend­ei­nes „Emo-Forums“ geris­se­nen (und offen­bar in MS Paint gesetz­ten) Wor­ten „es ist allen SCHEIß EGAL!!!!“ sagt die um Bedeu­tungs­schwe­re und Dra­ma­tik bemüh­te RTL-Stan­dard­stim­me, es sei „alles“ scheiß­egal.

Der auf­ge­ta­ne Psy­cho­lo­gie Dr. Chris­ti­an Lüd­ke wirft Emos und Sata­nis­ten mun­ter in einen Topf, spricht von der „Fas­zi­na­ti­on des Abscheu­li­chen“ und sagt, Emos woll­ten „pro­vo­zie­ren“. Als nächs­tes erklärt der Spre­cher, „sie“ (es geht also in jedem Moment um aus­nahms­los alle Emos) sei­en „bezie­hungs­ge­stört, aber sie demons­trie­ren Nähe“. Ähn­lich infor­ma­tiv wäre es zu behaup­ten, Men­schen sei­en alle­samt weib­lich, hät­ten blaue Augen und ein Bein: alles trifft ja sicher in eini­gen bis etli­chen Fäl­len zu, wer wür­de sich da noch mit Rasier­klin­gen­spal­te­rei auf­hal­ten wol­len?

Sie sind lieb zuein­an­der und geben sich harm­los vor der Kame­ra – doch im Inter­net zei­gen sie ihre wah­ren Abgrün­de: ich lebe, doch eigent­lich bin ich schon tot.

Eine Mut­ter ist der Mei­nung, dass es ande­re Din­ge gäbe, die Jugend­li­che machen könn­ten, als zusam­men zu rit­zen, zu sau­fen und zu kif­fen. Ich muss zuge­ben, das Bild, das in die­sem Moment in mei­nem Kopf ent­stand, hat­te was: zwan­zig mis­an­thro­pi­sche Straight-Edger sit­zen zusam­men in einem elter­li­chen Wohn­zim­mer, trin­ken Han­sa-Pils, rau­chen Gras und sägen – alle zusam­men und jeder für sich – an ihren Unter­ar­men rum.

Es gibt viel­fäl­ti­ge Bewei­se dafür, dass Emos zur Selbst­ver­stüm­me­lung nei­gen.

Die­se „Bewei­se“ sind irgend­wel­che Bil­der mit mor­bi­der Sze­ne­rie: von der Decke bau­meln­de Kör­per, ver­wahr­los­te Mäd­chen, die Her­zen auf eine Wand malen, Rasier­klin­gen in der Unter­lip­pe. Oder mit ande­ren Wor­ten: alles, was die Goog­le-Bil­der­su­che nach dem Begriff „Emo“ so her­gab.

Eine zuge­ge­be­ner­ma­ßen gelun­ge­ne Sze­ne ist der Dia­log zwi­schen drei Emo-Mäd­chen und einem Sty­ler, bei dem die Ach-so-Ein­fühl­sa­men plötz­lich gar nicht mehr so genau erklä­ren kön­nen, was sie eigent­lich sind und sich händ­chen­hal­tend in eine hilf­lo­se Dis­kus­si­on stür­zen, die sie anschlie­ßend als „typisch“ bezeich­nen.

Hier wäre die Gele­gen­heit gewe­sen, das, was heu­te „Emo“ genannt wird, als die Pose zu ent­lar­ven, die sie oft genug nur noch ist. Als Bri­co­la­ge aus Punk, Gothic, Visu­al Kei, Rocka­bil­ly und Hel­lo Kit­ty. Statt­des­sen wird die anti-auf­klä­re­ri­sche Panik­ma­che noch auf die Spit­ze getrie­ben.

Emos: offen­bar eine typi­sche Erschei­nung der Puber­tät. Leicht­fer­tig wird hier mit der Selbst­ver­stüm­me­lung koket­tiert. Und es gibt vie­le Jugend­li­che, die das toll fin­den, die ziem­lich naiv in die­se Sack­gas­se tap­pen.

„Naiv“ und „Sack­gas­se“ sind frei­lich Begrif­fe, die für die­sen unfass­ba­ren Bei­trag noch wohl­wol­lend wären.

Lie­be Eltern, die Sie jetzt den­ken „Hil­fe, mein Kind ist Emo! Wie krieg ich die Beer­di­gung bezahlt?“: bit­te glau­ben Sie nicht die­sen enthirn­ten Schwach­sinn, den RTL ges­tern Abend in Ihre Kachel­tisch-Wohn­zim­mer gesen­det hat. Wenn Sie unge­fähr ver­ste­hen wol­len, was Emo ist, Sie also Ihr Kind ver­ste­hen wol­len, grei­fen Sie bit­te zu „Ever­y­bo­dy Hurts“ von Les­lie Simon und Tre­vor Kel­ley. Dafür müs­sen Sie etwas Eng­lisch kön­nen, aber hin­ter­her wis­sen Sie wenigs­tens, wor­um es geht.

[via Kat­ti und Kahta]

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Uschis Spy Kids

Lan­ge nichts mehr von der Bun­des­re­gie­rung gehört, was? Um dar­an zu erin­nern, dass es immer noch eine gibt, hat Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Ursu­la von der Ley­en der über­rasch­ten Welt­öf­fent­lich­keit einen neu­en Vor­schlag unter­brei­tet: Kin­der und Jugend­li­che soll­ten als „ver­deck­te Ermitt­ler“ in Geschäf­ten aus­pro­bie­ren, ob man ihnen Alko­hol, Ziga­ret­ten oder „Gewalt­vi­de­os“ ver­kau­fen wür­de.

Das Ziel der Akti­on ist klar und durch­aus begrü­ßens­wert: Es geht um die Ein­hal­tung des Jugend­schutz­ge­set­zes. Auch wenn ich per­sön­lich nichts gegen Alko­hol und Spiel­fil­me habe („Kil­ler­spie­le“ ste­hen sicher auch auf der Lis­te), so gibt es für all das doch bestimm­te Alters­gren­zen. Und auch wenn die­se oft belie­big erschei­nen („Mama, war­um darf ich heu­te noch kein Bier trin­ken, mor­gen aber schon?“ – „Weil der Alko­hol ab dem 16. Jah­res­tag Dei­ner Geburt weni­ger schäd­lich ist, mein Kind!“), ist ihre Ein­hal­tung schon eine okaye Sache. Mei­net­we­gen sol­len mich die Kas­sie­re­rin­nen auch mit 24 noch nach mei­nem Aus­weis fra­gen, wenn ich Bier kau­fen will – nur wenn die bär­ti­gen 15-Jäh­ri­gen nach mir ohne Pro­ble­me ihre Spi­ri­tuo­sen kau­fen kön­nen, wer­de ich etwas unge­hal­ten.

Von der Ley­ens Vor­schlag aber ist aus meh­re­ren Grün­den schwie­rig: Ers­tens wür­den die Kin­der die Händ­ler direkt zu einer Straf­tat anstif­ten, da sie ohne ech­te Kauf­ab­sicht an die Kas­se gehen. Klar, die Händ­ler dür­fen nicht an an zu jun­ge Per­so­nen ver­kau­fen, wenn sie es doch tun sind sie im Prin­zip „selbst schuld“. Aber ich sehe zumin­dest einen mora­li­schen Unter­schied zwi­schen einem Geset­zes­ver­stoß und einem pro­vo­zier­ten Geset­zes­ver­stoß. Das ist ja, als ob einen Zivil­po­li­zis­ten nachts auf einer ent­le­ge­nen Stra­ße ver­fol­gen, bedrän­gen und einen anschlie­ßend wegen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung anhal­ten.

Viel schwe­rer wiegt aber, dass der Vor­schlag bes­tens ins Gesamt­bild der Bun­des­re­gie­rung passt, im Land ein Kli­ma der Angst zu schü­ren. Über­all wird man von Video­ka­me­ras über­wacht, der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter will wis­sen, wann man wie lan­ge mit wem tele­fo­niert hat, und bald soll man nicht mal mehr Kin­dern trau­en kön­nen? Die Voll­endung des Über­wa­chungs­staa­tes stün­de kurz bevor.

Und was, wenn Kin­der erst­mal erfolg­reich Ver­stö­ße gegen das Jugend­schutz­ge­setz auf­de­cken? Was, wenn dann der nächs­te Poli­ti­ker vor­schlägt, man könn­te Kin­der doch auch als „Lock­vö­gel“ im Kampf gegen Kin­der­por­no­gra­phie ein­set­zen? Das dien­te doch auch der „guten Sache“ …

Noch was:

Wer einem Min­der­jäh­ri­gen in Zukunft Schnaps, Ziga­ret­ten oder ein Gewalt­vi­deo ver­kauft, muss danach mit Geld­bu­ßen bis zu 50.000 Euro rech­nen.

(Quel­le: sueddeutsche.de)

Nun ist es gene­rell mög­lich, dass die For­mu­lie­rung „in Zukunft“ irgend­wie von den Agen­tu­ren in die Mel­dung rein­ge­dich­tet wor­den ist und nicht aus dem Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um selbst stammt. Wir wol­len es hof­fen, denn im Jugend­schutz­ge­setz (Abschnitt 6: Ahn­dung von Ver­stö­ßen, § 28 Buß­geld­vor­schrif­ten) steht schon seit län­ge­rem:

(5) Die Ord­nungs­wid­rig­keit kann mit einer Geld­bu­ße bis zu fünf­zig­tau­send Euro geahn­det wer­den.

Nach­trag 21:59 Uhr: Jens weist in den Kom­men­ta­ren dar­auf hin, dass der Vor­schlag schon wie­der vom Tisch ist. Jetzt „regie­ren“ die schon schnel­ler als ich blog­gen kann …