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Brüh im Lichte dieses Glückes

Fol­gen­de G‑8-Staa­ten haben ihre Natio­nal­hym­ne in ihrer Ver­fas­sung fest­ge­legt:

Und fol­gen­de nicht:

  • Deutsch­land (1952 in einem Brief­wech­sel zwi­schen Kanz­ler Ade­nau­er und Bun­des­prä­si­dent Heuss fest­ge­legt)
  • Groß­bri­tan­ni­en (hat nicht mal eine Ver­fas­sung)
  • Ita­li­en (seit 1946 „vor­läu­fi­ge Natio­nal­hym­ne“, 2005 per Dekret des Staats­prä­si­den­ten offi­zi­ell ein­ge­führt)
  • Japan (seit dem 12. Jahr­hun­dert, nach dem zwei­ten Welt­krieg erst 1999 wie­der gesetz­lich fest­ge­legt)
  • Kana­da (1980 gesetz­lich fest­ge­legt)
  • USA (1931 gesetz­lich fest­ge­legt)
  • Russ­land (2001 von Prä­si­dent Putin fest­ge­legt)

War­um ich das schrei­be? Ich habe bei der letz­ten Bochu­mer pl0gbar mit Jens gewet­tet. Viel­mehr: Ich habe ihm nicht glau­ben wol­len, dass „höchs­tens die Hälf­te der G‑8-Staa­ten“ ihre Hym­ne in ihren jewei­li­gen Ver­fas­sun­gen fest­ge­legt haben. Wir sehen: Es ist genau ein Ach­tel (und auch noch genau das Frank­reich, das Jens vor­her­ge­sagt hat­te). Gut, dass wir nur ums Recht gewet­tet haben …

War­um ich das jetzt alles schrei­be? Nun ja: Mor­gen isses wie­der soweit.