Brüh im Lichte dieses Glückes
Von Lukas Heinser, 25. Juni 2007 15:58
Folgende G-8-Staaten haben ihre Nationalhymne in ihrer Verfassung festgelegt:
Und folgende nicht:
- Deutschland (1952 in einem Briefwechsel zwischen Kanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss festgelegt)
- Großbritannien (hat nicht mal eine Verfassung)
- Italien (seit 1946 „vorläufige Nationalhymne“, 2005 per Dekret des Staatspräsidenten offiziell eingeführt)
- Japan (seit dem 12. Jahrhundert, nach dem zweiten Weltkrieg erst 1999 wieder gesetzlich festgelegt)
- Kanada (1980 gesetzlich festgelegt)
- USA (1931 gesetzlich festgelegt)
- Russland (2001 von Präsident Putin festgelegt)
Warum ich das schreibe? Ich habe bei der letzten Bochumer pl0gbar mit Jens gewettet. Vielmehr: Ich habe ihm nicht glauben wollen, dass „höchstens die Hälfte der G-8-Staaten“ ihre Hymne in ihren jeweiligen Verfassungen festgelegt haben. Wir sehen: Es ist genau ein Achtel (und auch noch genau das Frankreich, das Jens vorhergesagt hatte). Gut, dass wir nur ums Recht gewettet haben …
Warum ich das jetzt alles schreibe? Nun ja: Morgen isses wieder soweit.
25. Juni 2007, 18:00
Wette gewonnen!
Beim pl0gbar Ruhrgebiet #02-Treffen in Bochum hatte ich mit Lukas gewettet – und jetzt habe ich die Wette gewonnen.
Hätte er jedoch nicht den Artikel Brüh im Lichte dieses Glückes bei sich veröffentlicht – ich hätte die Wette g…
2. Dezember 2008, 13:13
[…] einmal sollte man den beiden Herren also stecken, dass auch die Nationalhymne nicht im Grundgesetz verankert ist — aber deren Einbindung wollten sie vermutlich erst im […]