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„Die wichtigen medienethischen Grundsätze“

Die Kar­rie­re des Bodo Hom­bach ist geprägt von merk­wür­di­gen Zufäl­len. So war er z.B. neun Mona­te Kanz­ler­amts­mi­nis­ter unter Ger­hard Schrö­der, ehe er u.a. wegen Vor­wür­fen, der Ener­gie­kon­zern VEBA habe den Bau sei­nes Pri­vat­hau­ses in Mül­heim a.d. Ruhr mit einer sechs­stel­li­gen Sum­me unter­stützt, zurück­trat. Dar­auf­hin wur­de er Spe­cial Coor­di­na­tor of the Sta­bi­li­ty Pact for South-East Euro­pe bei der EU und soll­te u.a. dabei hel­fen, die Kor­rup­ti­on in Süd­ost­eu­ro­pa zu bekämp­fen.
Seit 2002 ist Hom­bach Geschäfts­füh­rer der WAZ-Medi­en­grup­pe, die dar­auf­hin eine mono­pol­ähn­li­che Stel­lung auf dem Medi­en­markt Süd­ost­eu­ro­pas auf­bau­te.

Das alles soll uns aber gar nicht inter­es­sie­ren, denn die­ser Bodo Hom­bach von die­ser WAZ-Medi­en­grup­pe hat nun einen Ver­hal­tens­ko­dex vor­ge­stellt, der u.a. eine kla­re Tren­nung von redak­tio­nel­len Inhal­ten und Wer­bung vor­sieht:

Wer­be­bot­schaf­ten dür­fen nicht in einer Auf­ma­chung (Schrift­art und Typo­gra­phie) prä­sen­tiert wer­den, die für redak­tio­nel­le Bei­trä­ge üblich ist.

Die Idee ist natür­lich weder neu noch blöd, genau genom­men fin­det man sie auch unter Zif­fer 7 im Pres­se­ko­dex, an den sich alle Jour­na­lis­ten hal­ten soll­ten – die Ergeb­nis­se sind bekannt.

Span­nen­der ist schon, was der Kodex zur immer wie­der kri­ti­sier­ten Pra­xis bei Rei­se­re­por­ta­gen (das Rei­se­un­ter­neh­men zahlt, der Arti­kel fällt ent­spre­chend wohl­wol­lend aus) zu sagen hat:

Für Pres­se­rei­sen, bei denen der Ver­an­stal­ter alle Kos­ten über­neh­men will, ist vor einer Zusa­ge der jour­na­lis­ti­sche Wert kri­tisch zu prü­fen. Anzu­stre­ben ist die Her­aus­rech­nung eines WAZ-Kos­ten­an­teils, den der Ver­lag bezahlt. Von der Grund­re­gel der Kos­ten­über­nah­me kann abge­wi­chen wer­den, wenn die Her­aus­rech­nung eines Eigen­an­teils nicht prak­ti­ka­bel ist oder bei den Ein­la­dern des Anlas­ses auf Befrem­den sto­ßen wür­de – zum Bei­spiel bei Eröff­nungs­flü­gen.
Rei­ne „Lust­rei­sen“ müs­sen abge­lehnt wer­den.

Auch die Vor­tei­le der sog. Jour­na­lis­ten­ra­bat­te sol­len ein­ge­schränkt wer­den:

Die Inan­spruch­nah­me von Pres­se­ra­bat­ten ist dem Chef­re­dak­teur /​ der Chef­re­dak­teu­rin anzu­zei­gen, wenn die Vor­teils­ge­wäh­rung deut­lich über den Rah­men han­dels­üb­li­cher Rabat­te hin­aus­geht. Die­se Rege­lung dient der Ver­mei­dung von Inter­es­sen­kol­li­sio­nen.

Und auch ein paar eh gesetz­lich gere­gel­te Sachen wer­den noch mal klar­ge­stellt:

Auf nicht-öffent­li­chen Vor­aus­in­for­ma­tio­nen beru­hen­de Insi­der-Geschäf­te mit Wert­pa­pie­ren sind ver­bo­ten. Eine Vor­ab-Unter­rich­tung darf nur für die jour­na­lis­ti­sche Ver­öf­fent­li­chung, nicht aber geschäft­lich und zur per­sön­li­chen Vor­teils­ge­win­nung genutzt wer­den.

Lei­der fin­det sich im WAZ-Kodex kein Wort zum The­ma Ideen­dieb­stahl und Quel­len­an­ga­ben. Viel­leicht geht man davon aus, dass nie­mand bei der WAZ je auch nur auf die Idee käme, irgend­was irgend­wo abzu­schrei­ben und ver­traut auf die Auf­rich­tig­keit sei­ner Autoren. Wo man doch jetzt das Qua­li­täts­sie­gel des Deut­schen Jour­na­lis­ten­ver­bands hat.