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Hit me with your Spritzbesteck

Die Lud­wig-Maxi­mi­li­ans-Uni­ver­si­tät zu Mün­chen (LMU) hat an ihren Toi­let­ten­tü­ren einen „Nut­zungs­hin­weis“ auf­ge­hängt:

„Der Auf­ent­halt in den Toi­let­ten­an­la­gen ist nur zum Zwe­cke der Ver­rich­tung der Not­durft gestat­tet“, heißt es da. Und wei­ter: „Bei dar­über hin­aus gehen­dem unbe­fug­ten Ver­wei­len wird ab sofort, ohne Aus­nah­me, Straf­an­trag wegen Haus­frie­dens­bruch gestellt!“

Der Grund, so sueddeutsche.de:

Das Schrei­ben habe einen erns­ten Hin­ter­grund. „Bei der Ver­wal­tung sind Beschwer­den von Mit­ar­bei­tern und Stu­den­ten ein­ge­gan­gen, die sich bedroht fühl­ten, weil es auf den Toi­let­ten Dro­gen­miss­brauch gab.“ Benutz­te Sprit­zen und Blut­spu­ren sei­en ent­deckt wor­den.

Bebil­dert ist die­ser Arti­kel mit einem Foto, das mut­maß­lich nicht die Toi­let­te der LMU zeigt:

Mit in den Toiletten ausgehängten "Nutzungshinweisen" will die LMU Drogensüchtige abschrecken.

Die Bild­un­ter­schrift sah nicht immer so aus. Als der Arti­kel online ging stand dort:

Sollen sich gerne in den Toiletten der LMU treiben: Drogensüchtige mit ihrem Spritzbesteck.

[Ein­ge­sandt von Juli­us.]