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	<title>Kommentare zu: Die Arroganz der Jungen, die Ignoranz der Alten</title>
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	<description>Popkultur - Allein das Wort schon!</description>
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		<title>Von: MainPlog &#187; [Kein Titel]</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-43391</link>
		<dc:creator>MainPlog &#187; [Kein Titel]</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Jul 2010 16:46:24 +0000</pubDate>
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		<description>[...] grundsätzlichen Verdammung einer Sache, weil man selbst an ihr gescheitert ist. Im Februar schon schrieb Lukas über ein anderes Thema: »es grenzt an ein Wunder, dass sich die ›#fail‹s bei Twitter bisher in Grenzen halten.« Auch [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] grundsätzlichen Verdammung einer Sache, weil man selbst an ihr gescheitert ist. Im Februar schon schrieb Lukas über ein anderes Thema: »es grenzt an ein Wunder, dass sich die ›#fail‹s bei Twitter bisher in Grenzen halten.« Auch [...]</p>
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		<title>Von: Rese</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-37570</link>
		<dc:creator>Rese</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 19:21:52 +0000</pubDate>
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		<description>@Lukas: Ich finde es unverschämt, denn ich könnte ja auch ein Buch so, sagen wir mal, abtippen und ob ich dann auch so &quot;gehypte&quot; werde ist auch eine Frage.
Ich finde einfach, falls die Juroren den Inhalt oder die Schreibweise so super finden, sollten sie gefälligst das &quot;Orginal&quot; nominieren und nicht das Abgetippte. Denn jeder kann den Inhalt eines Buches umschreiben und als sein Eigen verkaufen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Lukas: Ich finde es unverschämt, denn ich könnte ja auch ein Buch so, sagen wir mal, abtippen und ob ich dann auch so &#8220;gehypte&#8221; werde ist auch eine Frage.<br />
Ich finde einfach, falls die Juroren den Inhalt oder die Schreibweise so super finden, sollten sie gefälligst das &#8220;Orginal&#8221; nominieren und nicht das Abgetippte. Denn jeder kann den Inhalt eines Buches umschreiben und als sein Eigen verkaufen.</p>
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		<title>Von: Axel Otte Bootgrill &#124; Die Saugpappe</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-37569</link>
		<dc:creator>Axel Otte Bootgrill &#124; Die Saugpappe</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 19:08:01 +0000</pubDate>
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		<description>[...] laut Harald Schmidt, &#8220;Airen&#8221; laut Subkutanverlag), von dem die Jungautorin Hegemann abgeschrieben haben soll. Nachdem andere &#8220;Medien&#8221; um dieses Werk viel Falsches dahingerotzt haben, bekommen Sie [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] laut Harald Schmidt, &#8220;Airen&#8221; laut Subkutanverlag), von dem die Jungautorin Hegemann abgeschrieben haben soll. Nachdem andere &#8220;Medien&#8221; um dieses Werk viel Falsches dahingerotzt haben, bekommen Sie [...]</p>
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		<title>Von: personaldebatte</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-37488</link>
		<dc:creator>personaldebatte</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 17:28:13 +0000</pubDate>
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		<description>Torsten, ich bewundere Ihre schier unmenschliche Geduld inmitten dieses Trollsturmes. Sie argumentieren gekonnt. Dass das nicht hinreicht, liegt in der Natur der Fabelwesen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Torsten, ich bewundere Ihre schier unmenschliche Geduld inmitten dieses Trollsturmes. Sie argumentieren gekonnt. Dass das nicht hinreicht, liegt in der Natur der Fabelwesen.</p>
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		<title>Von: Stefan W.</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-37487</link>
		<dc:creator>Stefan W.</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 17:25:04 +0000</pubDate>
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		<description>Vielen Dank, lieber Torsten. Ich brauch keinen Anwalt, ich kann ja lesen. Vielleicht willst Du ...?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank, lieber Torsten. Ich brauch keinen Anwalt, ich kann ja lesen. Vielleicht willst Du &#8230;?</p>
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		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-37485</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 16:25:04 +0000</pubDate>
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		<description>Stefan W. Wie schon zwei Mal geschrieben: frag einen Fachjuristen oder melde den Datenschutzverstoß amtlich. Die Leute erklären es Dir dann vielleicht besser als ich es konnte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Stefan W. Wie schon zwei Mal geschrieben: frag einen Fachjuristen oder melde den Datenschutzverstoß amtlich. Die Leute erklären es Dir dann vielleicht besser als ich es konnte.</p>
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		<title>Von: Stefan W.</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-37473</link>
		<dc:creator>Stefan W.</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 11:20:12 +0000</pubDate>
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		<description>Welche &quot;diese Einwilligung&quot; soll der Vater abgegeben haben? Die Daten sachfremd zu verwenden? 

Das hat bisher niemand gesagt. Es scheint mir auch abenteuerlich. 

Noch abenteuerlicher ist es, wie hier mit aller Gewalt die Augen geschlossen werden, um zu behaupten die Daten könnten nicht in einem anderen Zusammenhang mißbraucht werden. Der vorliegende Fall ist doch ein Musterbeispiel eines Misbrauchs. 

Der ordentliche Gebrauch der Lieferadresse ist es diese zu benutzen, um das Produkt auszuliefern - nicht den Nachweis zu führen, wer wann wo abgeschrieben hat. Dafür wurden die Daten nicht erhoben, und dürfen dafür dann auch nicht verwendet werden. 

Außerdem ist die belieferte Person auch nicht die gewesen, die ihre Daten bekanntgegeben hat. Man könnte also auch deren Einverständnis nicht annehmen, wenn die AGB weitreichende Nutzungsmöglichkeiten einräumten. 

Welches Verfassungsgut soll denn betroffen sein, nachdem es die Meinungsfreiheit nicht ist? 

Die meisten Datensammlungen sind Geschäftsdaten - man soll also den Datenschutz im Geschäftsleben überhaupt abschaffen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Welche &#8220;diese Einwilligung&#8221; soll der Vater abgegeben haben? Die Daten sachfremd zu verwenden? </p>
<p>Das hat bisher niemand gesagt. Es scheint mir auch abenteuerlich. </p>
<p>Noch abenteuerlicher ist es, wie hier mit aller Gewalt die Augen geschlossen werden, um zu behaupten die Daten könnten nicht in einem anderen Zusammenhang mißbraucht werden. Der vorliegende Fall ist doch ein Musterbeispiel eines Misbrauchs. </p>
<p>Der ordentliche Gebrauch der Lieferadresse ist es diese zu benutzen, um das Produkt auszuliefern &#8211; nicht den Nachweis zu führen, wer wann wo abgeschrieben hat. Dafür wurden die Daten nicht erhoben, und dürfen dafür dann auch nicht verwendet werden. </p>
<p>Außerdem ist die belieferte Person auch nicht die gewesen, die ihre Daten bekanntgegeben hat. Man könnte also auch deren Einverständnis nicht annehmen, wenn die AGB weitreichende Nutzungsmöglichkeiten einräumten. </p>
<p>Welches Verfassungsgut soll denn betroffen sein, nachdem es die Meinungsfreiheit nicht ist? </p>
<p>Die meisten Datensammlungen sind Geschäftsdaten &#8211; man soll also den Datenschutz im Geschäftsleben überhaupt abschaffen?</p>
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		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-37463</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 05:54:11 +0000</pubDate>
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		<description>Stefan W: Wie gesagt: diese Einwilligung hat der Vater an Amazon gegeben. 

Du kannst jetzt beliebige Vorschriften aus dem Zusammenhang reißen oder Du fragst einfach den Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Juristen mit Fachausbildung. Ich bin keiner, aber wenn das BDSG verbieten würde, dass ich über Geschäfte rede, die direkt mit mir getätigt wurden, dann wäre es schlichtweg verfassungswidrig. 

So verstörend Du das genaue Kaufdatum finden magst, es ist keine personenbezogene Angabe, die in irgendeinem anderem Zusammenhang missbraucht werden könnte. Datenschutz ist kein Selbstzweck, sondern soll Schaden abwenden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Stefan W: Wie gesagt: diese Einwilligung hat der Vater an Amazon gegeben. </p>
<p>Du kannst jetzt beliebige Vorschriften aus dem Zusammenhang reißen oder Du fragst einfach den Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Juristen mit Fachausbildung. Ich bin keiner, aber wenn das BDSG verbieten würde, dass ich über Geschäfte rede, die direkt mit mir getätigt wurden, dann wäre es schlichtweg verfassungswidrig. </p>
<p>So verstörend Du das genaue Kaufdatum finden magst, es ist keine personenbezogene Angabe, die in irgendeinem anderem Zusammenhang missbraucht werden könnte. Datenschutz ist kein Selbstzweck, sondern soll Schaden abwenden.</p>
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		<title>Von: Stefan W.</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-37460</link>
		<dc:creator>Stefan W.</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 05:41:48 +0000</pubDate>
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		<description>@Torsten: Stelle ich mir vor - und? Was soll sich dadurch ändern? Daß der Verleger jetzt das Kaufdatum plötzlich im Kopf hat, und das BDSG keine Informationen die man im Kopf hat regelt? Das sehe ich aber nicht. Ein Kaufmann hat auch ohne Onlineshop eine elektr. Buchhaltung, in der er die Informationen speichert.

Wer konstruiert denn ein absolutes Schweigegebot? Tut das wer? 

Und was hat die Meinungsfreiheit uns hier zu interessieren? Es geht ja um eine Tatsachenbehauptung, nicht um eine Meinung, oder? 

Vielleicht auch mal einen Blick auf § 4a BDSG, Einwilligung, werfen: 

(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.

Insbesondere auf &quot;des Betroffenen&quot; möchte ich hinweisen; im vorliegenden Fall ja nicht eine Vertragspartei. 

Da ich aber nicht geschädigt bin werde ich einen Teufel tun, und Beschwerde einlegen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Torsten: Stelle ich mir vor &#8211; und? Was soll sich dadurch ändern? Daß der Verleger jetzt das Kaufdatum plötzlich im Kopf hat, und das BDSG keine Informationen die man im Kopf hat regelt? Das sehe ich aber nicht. Ein Kaufmann hat auch ohne Onlineshop eine elektr. Buchhaltung, in der er die Informationen speichert.</p>
<p>Wer konstruiert denn ein absolutes Schweigegebot? Tut das wer? </p>
<p>Und was hat die Meinungsfreiheit uns hier zu interessieren? Es geht ja um eine Tatsachenbehauptung, nicht um eine Meinung, oder? </p>
<p>Vielleicht auch mal einen Blick auf § 4a BDSG, Einwilligung, werfen: </p>
<p>(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.</p>
<p>Insbesondere auf &#8220;des Betroffenen&#8221; möchte ich hinweisen; im vorliegenden Fall ja nicht eine Vertragspartei. </p>
<p>Da ich aber nicht geschädigt bin werde ich einen Teufel tun, und Beschwerde einlegen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Torsten</title>
		<link>http://www.coffeeandtv.de/2010/02/09/die-arroganz-der-jungen-die-ignoranz-der-alten/#comment-37457</link>
		<dc:creator>Torsten</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 05:14:39 +0000</pubDate>
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		<description>Stefan W.: Stell Dir einfach vor: das Geschäft sei offline vonstatten gegangen. Der Vater kommt zum Verleger, damit der das Buch direkt an die Tochter schickt. Später leugnet die Tochter das Buch zu kennen. 

Aus dem BDSG ein absolutes Schweigegebot zu konstruieren, ist kaum mit Grundsätzen der Meinungsfreiheit zu vereinbaren. Im übrigen findet es hier wohl eher nur Anwendung bei der Übermittlung der Daten von Amazon an den Verlag, die absolut legal und unvermeidbar war.

Falls Du explizit anderer Meinung bist, leg doch Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten ein, der Dir sicher die genaueren Aspekte des BDSG erläutern kann.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Stefan W.: Stell Dir einfach vor: das Geschäft sei offline vonstatten gegangen. Der Vater kommt zum Verleger, damit der das Buch direkt an die Tochter schickt. Später leugnet die Tochter das Buch zu kennen. </p>
<p>Aus dem BDSG ein absolutes Schweigegebot zu konstruieren, ist kaum mit Grundsätzen der Meinungsfreiheit zu vereinbaren. Im übrigen findet es hier wohl eher nur Anwendung bei der Übermittlung der Daten von Amazon an den Verlag, die absolut legal und unvermeidbar war.</p>
<p>Falls Du explizit anderer Meinung bist, leg doch Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten ein, der Dir sicher die genaueren Aspekte des BDSG erläutern kann.</p>
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