Brüh im Lichte dieses Glückes
Von Lukas Heinser am Montag, 25. Juni 2007 15:58
Kategorie: Political Science, Somebody Told Me
Folgende G-8-Staaten haben ihre Nationalhymne in ihrer Verfassung festgelegt:
Und folgende nicht:
- Deutschland (1952 in einem Briefwechsel zwischen Kanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss festgelegt)
- Großbritannien (hat nicht mal eine Verfassung)
- Italien (seit 1946 “vorläufige Nationalhymne”, 2005 per Dekret des Staatspräsidenten offiziell eingeführt)
- Japan (seit dem 12. Jahrhundert, nach dem zweiten Weltkrieg erst 1999 wieder gesetzlich festgelegt)
- Kanada (1980 gesetzlich festgelegt)
- USA (1931 gesetzlich festgelegt)
- Russland (2001 von Präsident Putin festgelegt)
Warum ich das schreibe? Ich habe bei der letzten Bochumer pl0gbar mit Jens gewettet. Vielmehr: Ich habe ihm nicht glauben wollen, dass “höchstens die Hälfte der G-8-Staaten” ihre Hymne in ihren jeweiligen Verfassungen festgelegt haben. Wir sehen: Es ist genau ein Achtel (und auch noch genau das Frankreich, das Jens vorhergesagt hatte). Gut, dass wir nur ums Recht gewettet haben …
Warum ich das jetzt alles schreibe? Nun ja: Morgen isses wieder soweit.
Montag, 25. Juni 2007 18:00
Wette gewonnen!
Beim pl0gbar Ruhrgebiet #02-Treffen in Bochum hatte ich mit Lukas gewettet – und jetzt habe ich die Wette gewonnen.
Hätte er jedoch nicht den Artikel Brüh im Lichte dieses Glückes bei sich veröffentlicht – ich hätte die Wette g…
Dienstag, 2. Dezember 2008 13:13
[...] einmal sollte man den beiden Herren also stecken, dass auch die Nationalhymne nicht im Grundgesetz verankert ist — aber deren Einbindung wollten sie vermutlich erst im [...]